| Wir über uns | ||
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft "Diabetes & Auge" der Deutschen Diabetes Gesellschaft.
§ 1 Zielsetzung 1. Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen "Diabetes & Auge" Sie verfolgt vornehmlich folgende Ziele:
2. Die Arbeitsgemeinschaft ist bestrebt, jährlich mindestens ein Symposium abzuhalten, um über Fortschritte ihres Gebietes zu berichten.
§ 2 Mitgliedschaft 1. Die Arbeitsgemeinschaft steht allen ordentlichen Mitgliedern der Deutschen Diabetes-Gesellschaft offen. Ordentliche Mitglieder erklären ihren Beitritt zur Arbeitsgemeinscahft schriftlich beim Sprecher der Arbeitsgemeinschaft.
§ 3 Organe der Arbeitsgemeinschaft Organe der Arbeitsgemeinschaft sind
§ 4 Die Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen vom Sprecher schriftlich einzuladen. Die Tagesordnung wird vom Sprecher aufgestellt. Anträge zur Tagesordnung müssen beim Sprecher schriftlich eingereicht werden.
3. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Beschließt die Migliederversammlung über Änderungen der Geschäftsordnung oder über die Auflösung der Arbeitsgemeinschaft, ist eine Mehrheit von zweidrittel der anwesenden Mitglieder erforderlich.
§ 5 Der Sprecher 1. Der Sprecher wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Wenn es nur einen Bewerber gibt, erfolgt die Wahl offen durch Handerhebung. Der Bewerber ist gewählt, wenn die Mehrheit der Erschienenen zustimmt. Bei mehreren Bewerbern erfolgt eine geheime schriftliche Wahl. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Sprecher muß Mitglied der DDG sein.
§ 6 Der Beirat 1. Der Beirat besteht aus dem Sprecher und fünf Mitgliedern. Im Vorstand sollen die Fachrichtungen Innere Medizin und Ophthalmologie paritätisch vertreten sein. Je ein Mitglied des Vorstandes soll aus der "Initiativgruppe Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen" und aus der Retinologischen Gesellschaft der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft sein.
4. Der Beirat entscheidet mit einfacher Mehrheit. Nicht anwesende Beirats-Mitglieder werden schriftlich befragt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sprechers.
§ 7 Beziehungen zur Deutschen Diabetes-Gesellschaft 1. Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft.
§ 8 Inkraftsetzung der Geschäftsordnung Diese Geschäftsordnung ist vom Vorstand der Deutschen Diabetes-Gesellschaft am 15.01.1997 genehmigt worden.
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